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   LSG Sachsen, 10.09.2014 - L 1 KR 77/09   

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https://dejure.org/2014,63444
LSG Sachsen, 10.09.2014 - L 1 KR 77/09 (https://dejure.org/2014,63444)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 10.09.2014 - L 1 KR 77/09 (https://dejure.org/2014,63444)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 10. September 2014 - L 1 KR 77/09 (https://dejure.org/2014,63444)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abrechnung von zwei stationären Krankenhausbehandlungen im Wege der Fallzusammenführung mit nur einer Fallpauschale; Abgrenzung von Beurlaubung und Entlassung aus dem Krankenhaus; Klage eines Krankenhausträgers gegen eine Krankenkasse auf Zahlung der Behandlungskosten ...

  • Wolters Kluwer
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FPV (2006) § 1 Abs. 7; FPV (2006) § 2
    Krankenversicherung - Basis-DRG; Behandlungsfall; Beurlaubung; Diagnostik; Entlassung aus dem Krankenhaus; Fallzusammenführung; Krebserkrankung; medizinische Partition; operative Partition

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 62 (Leitsatz und Kurzinformation)

    Krankenversicherungsrecht | Beziehungen zu Krankenhäusern | Fallpauschalen | Fallzusammenführung | Behandlung von Krebspatienten/Abgrenzung Beurlaubung u. Entlassung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 28.11.2013 - B 3 KR 33/12 R

    Krankenversicherung - Vergütung von Krankenhausleistungen nach dem DRG-System -

    Auszug aus LSG Sachsen, 10.09.2014 - L 1 KR 77/09
    Die vor dem SG erhobene Klage war zum einen nach § 54 Abs. 5 SGG zulässig, da es sich bei der auf Zahlung der Behandlungskosten eines Versicherten gerichteten Klage eines Krankenhausträgers gegen eine Krankenkasse um einen sogenannten Parteienstreit im Gleichordnungsverhältnis handelt, in dem eine Regelung durch Verwaltungsakt nicht in Betracht kommt (z.B. Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 28. November 2013 - B 3 KR 33/12 R - juris Rn. 9 mit zahlreichen weiteren Nachweisen).

    Außerdem darf entsprechend § 390 BGB die Gegenforderung nicht einredebehaftet sein (vgl. zu alledem z.B. BSG, Urteil vom 28. November 2013, a.a.O, juris Rn. 13 m.w.N.).

    Die Zahlungsverpflichtung einer Krankenkasse entsteht dabei unmittelbar mit der Inanspruchnahme der Leistung durch den Versicherten, wenn die Versorgung wie hier in einem zugelassenen Krankenhaus durchgeführt wird und im Sinne von § 39 Abs. 1 Satz 2 SGB V erforderlich ist (BSG, Urteil vom 28. November 2013, a.a.O., Rn. 14 m.w.N.).

    Da das DRG-basierte Vergütungssystem vom Gesetzgeber als jährlich weiterzuentwickelndes (§ 17b Abs. 2 Satz 1 KHG) und damit "lernendes" System angelegt ist, ist es bei zutage tretenden Unrichtigkeiten, Unbilligkeiten oder Fehlsteuerungen in erster Linie Aufgabe der Vertragsparteien, solche Mängel mit Wirkung für die Zukunft zu beseitigen (z.B. BSG, Urteil vom 28. November 2013 - B 3 KR 33/12 R - juris Rn. 18).

  • LSG Thüringen, 31.01.2012 - L 6 KR 497/07

    Krankenversicherung - Vergütung einer vollstationären Krankenhausbehandlung -

    Auszug aus LSG Sachsen, 10.09.2014 - L 1 KR 77/09
    Mit dieser Regelung sollte verhindert werden, dass (u.a.) Behandlungsabläufe, die aus medizinischen Gründen oder mit Rücksicht auf den Patienten mehrere Krankenhausaufenthalte rechtfertigen, zu einem Fall zusammengeführt werden (vgl. Referentenentwurf zur Verordnung zum Fallpauschalensystem für Krankenhäuser für das Jahr 2004, S. 7; ebenso Thüringer Landessozialgericht [LSG], Urteil vom 31. Januar 2012 - L 6 KR 497/07 - Rn. 23).

    Hieraus ergibt sich jedenfalls hinsichtlich der Behandlung von Krebspatienten, dass mehrere Krankenhausaufenthalte nach dem Willen des Verordnungsgebers gerade nicht zusammengeführt werden sollten (vgl. insoweit auch Thüringer LSG, Urteil vom 31. Januar 2012, a.a.O.).

  • BSG, 18.07.2013 - B 3 KR 6/12 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Vorliegen von Komplikationen bei

    Auszug aus LSG Sachsen, 10.09.2014 - L 1 KR 77/09
    Diese Vorschrift ist schon deshalb nicht anwendbar, weil die Versicherte nicht wegen einer Komplikation wieder aufgenommen wurde (vgl. hierzu im Einzelnen BSG, Urteil vom 18. Juli 2013 - B 3 KR 6/12 R - juris Rn. 16 ff).
  • LSG Thüringen, 28.08.2012 - L 6 KR 295/11

    Krankenversicherung - Vergütung von Krankenhausleistungen nach dem DRG-System -

    Auszug aus LSG Sachsen, 10.09.2014 - L 1 KR 77/09
    Von nur einem "Behandlungsfall" mit der Folge einer Zusammenführung auch mehrerer Krankenhausaufenthalte entgegen § 2 FPV kann in Fallkonstellationen wie der vorliegenden jedenfalls nicht ausgegangen werden (zur Maßgeblichkeit der FPV zur Bestimmung des Behandlungsbegriffs siehe auch Thüringer LSG, Urteil vom 28. August 2012 - L 6 KR 295/11 - Rn. 26).
  • LSG Hamburg, 04.07.2013 - L 1 KR 21/11
    Auszug aus LSG Sachsen, 10.09.2014 - L 1 KR 77/09
    Eine Verpflichtung der Klägerin, die Falldaten aus den beiden Klinikaufenthalten der Versicherten zu einem "Behandlungsfall" zusammenzufassen, lässt sich nach Ansicht des Senates des Weiteren weder § 8 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 1 KHEntgG noch § 17b Abs. 1 Satz 3 KHG noch einer anderen gesetzlichen Vorschrift entnehmen (so ebenfalls Landessozialgericht Hamburg, Urteil vom 4. Juli 2013 - L 1 KR 21/11 -, juris Rn. 32).
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